Mehr Ruhe über Ostern Borkumer Baulärmstopp gilt ab 14. April

Vom 14. bis zum 26. April 2025 sind lärmintensive Bau- und Baunebenarbeiten, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, ganztägig verboten. Unabhängig davon sind Ruhezeiten zu beachten.
Borkum - Erstmals gilt in diesem Jahr auf Borkum an den Osterfeiertagen ein ganztägiges Verbot für lärmintensive Arbeiten. Das Ordnungsamt der Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Zeit vom 14. April bis zum 26. April 2025 der sogenannte Baulärmstopp in Kraft tritt. Demnach sind lärmintensive Bau- und Baunebenarbeiten, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, ganztägig verboten.
Darüber hinaus gelten, unabhängig vom Baulärmstopp, ab dem 14. April durchgängig folgende Ruhezeiten: 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und 21 bis 8 Uhr (Nachtruhe). Die Nachtruhe für Gastronomiebetriebe ist für den Zeitraum von 22 bis 8 Uhr festgelegt.
Ordnungsamt beantwortet Fragen
Im vergangenen Jahr war die Borkumer Lärmschutzverordnung für eine Testphase von circa zwei Jahren angepasst worden. Ein Arbeitskreis mit verschiedenen Vertretern des Handwerks, des Tourismus und der Stadtverwaltung Borkum hatte Lösungen erarbeitet, in denen die Zeiten des sogenannten Baulärmstopps angepasst wurden, erinnert das Ordnungsamt der Stadt Borkum in einer Pressemitteilung.
Für Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Borkum unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Per E-Mail an ordnungsamt@stadt-borkum. de oder per Telefon unter der Nummer 04922 303 224/225.