Saisonverkehrsbeschränkung Was sich bei Borkums Verkehrsregeln ändert

| 04.04.2025 13:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Borkumer Zentrum gelten ab Mitte April veränderte Verkehrsregeln. Foto: Ferber/Archiv
Im Borkumer Zentrum gelten ab Mitte April veränderte Verkehrsregeln. Foto: Ferber/Archiv
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Ab 14. April 2025 gilt auf Borkum die Saisonverkehrsbeschränkung. Die Stadt informiert, was Autofahrer, Parker, Radfahrer und Fußgänger dann zu beachten haben.

Borkum - Am 14. April 2025 tritt die diesjährige Saisonverkehrsbeschränkung auf Borkum in Kraft. Heißt: Die Rote Zone ist dann ganztägig und die Blaue Zone zwischen 21 und 7 Uhr für den Autoverkehr gesperrt, teilt die Stadt mit. Die Sperrung der Zonen dauert bis zum 31. Oktober. Die Rote Zone wird überdies zwischen dem 26. Dezember und 4. Januar 2026 gesperrt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren des gesperrten Bereichs in der Zeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist. Der Antrag kann im Ordnungsamt, Neue Straße 1, Zimmer 6, oder per E-Mail an svb@stadt-borkum.de gestellt werden. Bei Rückfragen ist die Abteilung unter 04922/303224/-225 erreichbar.

Parkflächen in oberer Westerstraße wieder kostenpflichtig

Im Einklang mit der Saisonverkehrsbeschränkung ist das Parken in der Blauen Zone zwischen 21 und 7 Uhr verboten. Die Blaue Zone ist mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und dem Zusatzzeichen für die nächtliche Sperrung ausgeschildert, heißt es vonseiten der Stadt. Ein Verstoß gegen das Parkverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet werden kann.

Das Parken an der oberen Westerstraße kostet ab 14. April wieder Gebühren. Foto: Ferber/Archiv
Das Parken an der oberen Westerstraße kostet ab 14. April wieder Gebühren. Foto: Ferber/Archiv

Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass die Parkflächen in der oberen Westerstraße ab dem 14. April wieder kostenpflichtig sind. Der Bereich ist durch das Verkehrszeichen „Parkzone“ mit dem Zusatzzeichen „mit Parkschein“ gekennzeichnet. „Den Nutzern ist es möglich, ein Parkticket für jeweils zwei Stunden zu ziehen, dabei ist die Parkdauer auf maximal acht Stunden begrenzt. Es ist somit nicht möglich, das Auto dort dauerhaft abzustellen“ informiert die Stadt. Die Parkgebühren betragen 2,50 Euro je zwei Stunden und für Elektrofahrzeuge 0,50 Cent je zwei Stunden.

Zeitfenster fürs Be- und Entladen in Fußgängerzonen

Ab dem 14. April ändern sich außerdem die Regelungen für die Benutzung der Fußgängerzonen Wilhelm-Bakker-Straße/untere Strandstraßen und obere Strandstraße. „Erstere wird für den ganztägigen Fahrradverkehr gesperrt. Das Fahrradfahren ist dann lediglich in der Zeit von 0 bis 8 Uhr erlaubt“, informiert die Stadt. In der oberen Strandstraße werde die Beschilderung für die Fußgängerzone aufgestellt. Demnach ist diese dann für den Autoverkehr gesperrt. Das Fahrradfahren ist auch nicht mehr erlaubt und es gelten die gleichen Regelungen wie für die untere Strandstraße. Das Anfahren der Häuser in den Fußgängerzonen zum Be- und Entladen ist von 8 bis 10 Uhr möglich.

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