Stadt Emden schickt Anmeldeformulare Für die Einschulung 2025 müssen Kinder jetzt angemeldet werden

Kinder, die ab August 2025 die erste Klasse besuchen sollen, müssen jetzt angemeldet werden. Wer muss angemeldet werden und welche Sonderregelungen gibt es?
Emden - Schulanfänger, die im August 2025 eingeschult werden, müssen in diesem Frühjahr bei den entsprechenden Grundschulen der Stadt Emden angemeldet werden. Der Grund für die frühe Anmeldung ist, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, bereits im Jahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen, teilt die Stadt Emden mit.
Welche Kinder müssen angemeldet werden?
Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden und ältere Kinder, die noch nicht eingeschult wurden.
Wie melde ich mein Kind an?
Die Schulanfänger können in diesem Jahr wieder direkt in der Schule angemeldet werden. Eltern erhalten die Anmeldeformulare nach wie vor per Post von der Schule. Fehlende Unterlagen können im Original bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 nachgereicht werden. Für Rückfragen bieten die Schulen auch telefonische Sprechzeiten an.
Welche Schule ist zuständig?
Zuständige Schule ist grundsätzlich die Schule, in deren Bezirk die Familie zum Zeitpunkt der Anmeldung wohnt.
Kann ein Kind auch früher eingeschult werden?
Ja. Erziehungsberechtigte können einen Antrag stellen, wenn das Kind eingeschult werden soll, auch wenn es zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig ist. Das Kind sollte die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sein. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Kann ein schulpflichtiges Kind auch später eingeschult werden?
Wenn Erziehungsberechtigte möchten, dass ihr eigentlich schulpflichtiges Kind – das in der Zeit vom 1.07.2025 bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet – noch ein Jahr länger in den Kindergarten geht, müssen diese den Antrag dafür bis zum 1. Mai 2025 bei der zuständigen Schule stellen. Das Sprachfeststellungsverfahren findet gesondert statt.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?
Der schriftlichen Anmeldung muss die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes beigelegt werden.
Gibt es schon einen Termin für die Einschulung 2025?
Die Einschulung ist am Samstag, 16. August 2025. Nähere Einzelheiten zur Einschulung erhalten Erziehungsberechtigte rechtzeitig von der jeweiligen Grundschule.