Sogenannter Generalstreik  Arbeitnehmern drohen am Montag Abmahnungen und Lohnkürzungen

Daniel Noglik
|
Von Daniel Noglik
| 03.01.2024 14:14 Uhr | 0 Kommentare
Wer zum sogenannten Streit, der eigentlich ein reiner Protest ist, geht, kann arbeitsrechtliche Probleme bekommen. Symbolfoto: Pixabay
Wer zum sogenannten Streit, der eigentlich ein reiner Protest ist, geht, kann arbeitsrechtliche Probleme bekommen. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

Wer am Montag statt zur Arbeit zum sogenannten Generalstreik geht, kann rechtliche Probleme bekommen. Unterstützung vom Gewerkschaftsbund gibt es nicht – denn ein echter Streik ist das Ganze nicht.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf borkumer-zeitung.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • BZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein BZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle