Ausraster in Spielothek 44-Jähriger muss sich wegen Mordversuchs verantworten

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 14.08.2023 06:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht wird am Mittwoch ein versuchter Mord verhandelt. Foto: Archiv
Vor dem Landgericht wird am Mittwoch ein versuchter Mord verhandelt. Foto: Archiv
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Ein Auricher soll im Juni 2022 einen 32-Jährigen mit dem Messer niedergestochen haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen versuchten Mordes angeklagt. Das ist noch nicht alles.

Aurich - Weil er am 8. Juni 2022 einen anderen Mann vor einer Auricher Spielothek niedergestochen haben soll, muss sich ein 44-Jähriger ab diesen Dienstag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Auricher versuchten Mord zur Last. Wegen zwei weiterer Delikte muss er sich wegen Bedrohung und schwerer Körperverletzung verantworten. Zu dem versuchten Mord war es damals laut Polizei kurz vor 21 Uhr an der Großen Mühlenwallstraße gekommen. Dort waren ein 32-Jähriger und der Tatverdächtige in Streit geraten, nachdem sie vorher die Spielothek besucht hatten. Die Auseinandersetzung sei schließlich eskaliert, der alkoholisierte 43-Jährige habe zu einem Messer gegriffen und es dem Mann in den Rücken gerammt.

Der Rettungsdienst hatte das Opfer ins Krankenhaus gebracht. Der 44-jährige Tatverdächtige war von der Polizei vorläufig festgenommen worden, musste aber schließlich ebenfalls wegen einer Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Im Anschluss an die Tat soll der Angeklagte einen weiteren Zeugen bedroht haben und diesem eine Schnittverletzung zugefügt haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte einer weiteren Person im Januar 2022 eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt haben.

Die Verhandlung beginnt am Dienstag, 15. August, um 9 Uhr im Saal 003 des Landgerichts. Es sind drei Fortsetzungstermine angesetzt.

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