Er gab sich als Banker aus Betrüger bringt Auricher um vierstelligen Betrag

Matthias Hippen
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Von Matthias Hippen
| 18.01.2023 15:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Betrüger gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und brachte einen Auricher um einen vierstelligen Betrag. Foto: DPA
Ein Betrüger gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und brachte einen Auricher um einen vierstelligen Betrag. Foto: DPA
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Die Polizei warnt vor Gaunern, die sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgeben. Ein 44-Jähriger fiel auf diese Masche herein. Anschließend fehlte Geld auf seinem Konto.

Aurich - Ein 44-jähriger Mann aus Aurich ist auf einen Betrüger hereingefallen, der sich als Mitarbeiter seiner Hausbank ausgab. Am Ende fehlte ein vierstelliger Betrag auf dem Konto des Aurichers. Die Polizei warnt daher vor dieser Betrugsmasche.

Zu dem Betrugsfall kam es laut Polizei am Montag. Der Betrüger behauptete, aus Sicherheitsgründen eine TAN-Überprüfung durchführen zu müssen. Daraufhin gab der 44-Jährige die angeforderte Ziffernfolge durch. Wenig später stellte er fest, dass eine vierstellige Summe von seinem Konto abgebucht worden war.

Das Geld war verloren

Als der Auricher den Betrug erkannte, erstattete er umgehend Anzeige bei der Polizei. Eine Stornierung der Abbuchung durch die Bank war – wie in den meisten Fällen – nicht möglich. Das Geld war verloren.

Die Polizei rät, bei unangekündigten Anrufen besonders misstrauisch zu sein und die Identität des Anrufers zu prüfen. Das gelte insbesondere bei Geldüberweisungen oder sensiblen Kontodaten. Sobald Zweifel aufkommen, sollten sich Betroffene Rat bei Familienangehörigen holen oder die Polizei informieren. Ausdrücklich schreibt die Polizei: „PIN- oder TAN-Nummern sollten niemals an Dritte weitergegeben werden - auch nicht am Telefon oder per E-Mail.“ Echte Bankmitarbeiter würden nicht nach diesen Nummern oder Passwörtern fragen. Wenn nach Daten gefragt werde, sei davon auszugehen, dass es sich um eine Betrugsmasche handele.

Tipps der Polizei zum Schutz vor Betrug

Die Polizei gibt allgemeine Tipps zum Schutz vor Betrug beim Online-Banking:

  • Zugangsdaten sichern: Sie sollten an einem sicheren Ort so aufbewahrt werden, dass sie nicht gestohlen oder kopiert werden können. Bankdaten sollten nicht auf dem Computer, dem Handy oder dem Smartphone gespeichert und auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Kommunikation prüfen: In gefälschten E-Mails oder vorgetäuschten Anrufen versuchen Betrüger, an Bankdaten zu kommen.
  • Wichtig: Banken fragen niemals nach Zugangsdaten zum Online-Banking.
  • Verschlüsselung: Beim Online-Banking sollte darauf geachtet werden, dass die Kommunikation verschlüsselt erfolgt. Online-Banking sollte immer über das geschützte https-Protokoll erfolgen. Das erkennt man am Anfang der Browserzeile, also der Zeile, in der Internetadressen eingegeben werden: Statt „http://“ wird dann „https://“ angezeigt.
  • Limit festlegen: Bei der Bank sollte ein Limit für tägliche Geldbewegungen festgelegt werden.
  • Kontakt aufnehmen: Die Internetadresse der Bank sollte bei jedem Aufruf erneut über die Tastatur eingegeben werden. Alternativ kann auch ein Lesezeichen angelegt werden. So reduziert sich das Risiko, auf gefälschte Seiten geführt zu werden. Links in E-Mails sollte nicht gefolgt werden – egal wie seriös diese wirken.

Verhaltensregeln für den Ernstfall

Wer fragwürdige Abbuchungen auf dem Bankkonto feststellt oder auf einer gefälschten Webseite Zugangsdaten preisgegeben hat, sollte folgende Hinweise der Polizei beachten:

  • Sofort den Zugang zum Bankkonto sperren – entweder über den kostenfreien Notruf unter Tel. 116 116 oder aus dem Ausland über die gebührenpflichtige Hotline +49 116 116.
  • Die Bank sollte schnellstmöglich informiert werden. Kontakt sollte dabei nicht über einen Link oder eine in einer E-Mail angegebenen Telefonnummer aufgenommen werden. Betroffene sollten sich die Kontaktdaten selbst über das Internet oder das Telefonbuch heraussuchen.
  • Neue Zugangsdaten zum Online-Banking gibt es von der Bank. Dabei sollte auch über die Schadensregulierung gesprochen werden.
  • Es sollte unbedingt Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
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