Kosten für Solaranlagen Was sagt die Bundesnetzagentur zur Geschäftspraxis der EWE?

Andreas Ellinger
|
Von Andreas Ellinger
| 08.11.2022 21:09 Uhr | 0 Kommentare
Sobald eine Photovoltaik-Anlage ein bisschen Strom verbraucht, kann dafür ein Grundversorgungsvertrag samt Grundgebühr fällig werden. Foto: Büttner/dpa
Sobald eine Photovoltaik-Anlage ein bisschen Strom verbraucht, kann dafür ein Grundversorgungsvertrag samt Grundgebühr fällig werden. Foto: Büttner/dpa
Artikel teilen:

Die EWE muss Grundgebühren zurückerstatten, die sie für die Stromversorgung von Photovoltaik-Anlagen kassiert hat, die keinen Strom verbrauchen. Hätte sie überhaupt die Verträge abschließen dürfen?

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit BZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden