Corona

Im Landkreis Aurich gelten ab Sonntag verschärfte Regeln

| 19.11.2021 18:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Bei einem positiven Selbsttest muss man sich in Quarantäne begeben. Symbolfoto: Pixabay
Bei einem positiven Selbsttest muss man sich in Quarantäne begeben. Symbolfoto: Pixabay
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Der Inzidenzwert im Landkreis Aurich lag an fünf Tagen in Folge über 50. Die Regeln werden verschärft. Außerdem ruft der Landkreis die Menschen zur Eigenverantwortung auf.

Aurich - Im Landkreis Aurich gilt ab Sonntag in vielen Bereichen 3 G. Weil die Inzidenz an fünf Tagen hintereinander über 50 lag, greift die erste Stufe der aktuellen Verordnung. Allerdings hat das Land bereits angekündigt in der kommenden Woche, die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels umzusetzen. Dann kann in einigen Bereichen auch bereits die 2G-Regel greifen.

In folgenden Bereichen gilt bis dahin die 3G-Regel:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Teilnehmern sowie Theater, Kinos, Spielhallen, Restaurants, Gaststätten, Bars und die geschlossenen Räume in Zoos und Freizeitparks. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen und Sitzungen von politischen Gremien.
  • Darüber hinaus gilt die 3G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Massage, Tattoo) sowie medizinische Dienstleistungen (zum Beispiel Physiotherapie, Fußpflege) und Prostitution. Ausgenommen sind die medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung beziehungsweise von Behandlungen durch Heilpraktiker oder Psychotherapeuten.
  • Auch in Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmhallen oder Saunen sowie deren Duschen und Umkleiden greift die 3G-Regel. Mit Blick auf die Beherbergung von Gästen ist, sofern kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt, zusätzlich zum Anreisetag zweimal wöchentlich ein negativer Test benötigt.

Eigenverantwortung von Infizierten

Wegen der steigenden Corona-Zahlen konzentriert sich das Gesundheitsamt des Landkreises Aurich zudem auf die Nachverfolgung der sogenannten Haushaltskontakte eines Indexfalls, so die Verwaltung. Weiterhin müssten besonders kritische Bereiche, wie Senioren- und Pflegewohnheime, medizinische Einrichtungen und weitere Hochrisikogruppen im Fokus bleiben.

Für die Ermittlung von engeren Kontaktpersonen sei die Behörde auf die Mithilfe und die Eigenverantwortung der Infizierten angewiesen. Laut einer Landesverordnung sind Personen, die bei einem Selbsttest ein positives Ergebnis erhalten haben, verpflichtet, sich zunächst in Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Danach müsse in Absprache mit der Behörde unverzüglich ein PCR-Test gemacht werden, heißt es in der Mitteilung.

Darüber hinaus enthält die Verordnung die Verpflichtung für infizierte Personen, eine Kontaktliste anzulegen, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss-

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